M1402 schrieb:
So isses.
Leider gibt es doch den ein oder anderen Prüfer, der morgens absichtlich falsch aufsteht und seine Laune auf dem Prüfgelände versprüht.
Als Kunde ist mir jedoch scheißegal, wie der Prüfer das Prüfverfahren bezeichnet, oder wie er die Arbeit ausführt. Ich will es doch "nur" eingetragen haben. Da muss ich nicht den technischen Sachverhalt des Prüfungsverfahrens mit den einzelnen §§ komplett verstehen
Ein einfaches : "ich muss ne 21er machen, weil schon andere Teile verbaut sind, kostet ca 50 oder 60euro mehr als eine einfache Eintragung" versteht jeder
Hab jetzt breitere Reifen montiert und hatte vorher angefragt , ob eine Eintragung der neuen Größe problemlos möglich sei.
Seine Kernaussage war zwar nach einer Weile , dass es eintragungsfähig ist, aber die ganze Litanei , bzgl der nicht machbaren 19er, die er dabei unbedingt loswerden musste, hallt immer noch in meinen Ohren nach. Auch wollte er sich obendrein wichtig machen von wg Festigkeitsgutachten für die Originalräder. Die müsste ich auf jeden Fall mitbringen usw. Ruhiger wurde der erst, als ich ihm sagte, an welcher Stelle und welchen Begrifflichkeiten er in seiner EDV suchen sollte und dass er doch wohl wissen müsste, dass die Hersteller keine Gutachten für Originalräder rausrücken.
Geht man völlig ahnungslos zur Prüfstelle, wird man selbst "vorgeführt". Scheint wohl so manchem Prüfer den Tag erträglich zu machen, wenn er den Kunden nerven kann
In den nächsten Tagen werde ich die minimal breiteren Reifen eintragen lassen und weiß jetzt schon, dass ich das gleiche Spielchen nochmal erleben darf. Dann natürlich von einem anderen Prüfer des Hauses.
Hoffe nur, dass sich die Federn meines Fahrwerks nach der damaligen Eintragung nicht noch weiter gesetzt haben und dann die Höhe/Tiefe bemängelt wird. Könnte ich fast drauf wetten
Tach Manni,
kann deinen Unmut darüber sehr gut nachvollziehen.
kurzer "Plausch aus dem Nähkästchen" dazu:
ich war einer der ersten beim DEKRA, der ab Jan. 1994 Änderungsabnahmen machen durfte.
(im Volksmund heute immer noch gerne als Eintragung bezeichnet. 12 h Tage waren nich selten,
öffneten mir aber die Tür zu neuen Kunden)
damals waren ABEs und TÜV Prüfberichte gängige dafür nötige Unterlagen.
Anfang der 2000er Jahre meinten ganz schlaue Herrschaften, man müsse statt Prüfberichten
Teilegutachten einführen, worin ein Q-Sicherheitsnachweis enthalten sein muss.
Prüfberichte verloren von einem zum anderen Tag ihre Gültigkeit für §19.3 Abnahmen.
Jetzt erklär ma den Kunden: wären sie letzten Monat gekommen hätte ich Ihnen helfen können,
jetzt müssen Sie zum TÜV und ~ doppelt so viel zahlen. BÄNG !
Nach und nach sind demzufolge Prüfberichte "ausgestorben", aber nich ganz.
habe im Jahr 2013 an meinem E91 eine original BMW Performance Bremsanlage nachgerüstet,
diese auch beim BMW Händler erstanden. ausgeliefert wurde sie mit einem Prüfbericht -> §21 BÄNG.
das Erstellen lassen eines Prüfberichtes is wohl günstiger als das eines TGA.
BMW nutzt da anscheinend diverse Lücken im Zulassungsverfahren, so auch für die Typgenehmigung des M2,
der als Nachtrach zum M3 gekommen is. war wohl auch günstiger als eine eigene Genehmigung.
PS: Manni, fährst du für Änderungen zu einer Prüfstelle ?
vielleicht ma ´ne Werkstatt aufsuchen, wo auch geprüft wird.
da sind Prüfer oft "verständnisvoller"