Boesi
Guest
Sebastian , geh bloß zum Anwalt !
Sicher ist sicher
Sicher ist sicher
Genau das war der Grund, warum ich auf den Komfortzugang verzichtet habe, obwohl ich den am E91 habe und sehr zu schätzen weiß. Aber das war mir einfach zu unsicher.SebastianM2 schrieb:Der Meister bei Bmw hat dem Gutachter da auf jeden Fall mal die Augen geöffnet wie leicht das wäre so einen Wagen zu öffnen ohne auch nur die geringsten Spuren zu hinterlassen! Echt erschreckend sowas zu hören!
Reden ist Silber und schweigen ist Gold.M1402 schrieb:Ob du dem was sagst oder nicht. Bezahlen muss er ja nicht selbst. Insofern kannst du die Zeit besser nutzen
Wenn der Gutachter kein Jamming nachweisen kann, liegt eine Zahlungspficht vor.
Falls das Schlüsselsignal einfach nur verlängert wurde, besteht sowieso Versicherungsschutz
Na ich hab der Polizei und dem Gutachter mehrfach und auch sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass das Fahrzeug definitiv verschlossen war. Also da hab ich mich auf jeden Fall nicht verunsichern lassen!Schleicher schrieb:Reden ist Silber und schweigen ist Gold.
Wenn ich nachweisen/behaupten kann dass z.B. bei jedem Schließvorgang die Spiegel angeklappt sind bin ich schon mal aus dem Vorwurf raus und die Versicherung muss den Beweis antreten. Die Versicherungen versuchen halt alles . Wenn man sich natürlich verunsichern lässt und in den Raum stellt "ich weiß nicht ob mein Auto zu diesem Zeitpunkt verschlossen war" (verunsichert, dass dies eventuell ausgelesen wird) dann wird dies ein Gutachter womöglich auch "ausnutzen". Anders kann ich mir die Sachverhaltsdarstellung gerade nicht erklären. Wenn die Versicherungen das schon Standardmäßig betreiben würden/könnten, dann redet der nicht unnötig darüber .
In dem Frankfurter Urteil heißt es sinngemäß: ...„Der Kläger hat nicht den Nachweis geführt, dass das Auto tatsächlich verschlossen war, das heißt die typischen Geräusche oder das Aufleuchten der Blinker gefehlt hat“.
Was soll denn dabei "fahrlässig" sein?M1402 schrieb:@Seb
Der Rat im voraus einen Anwalt einzuschalten ist schlichtweg falsch und fahrlässig !