....nahezu an keiner Stelle darauf hinweisen, dass diese Teile im Bereich der StVZO unzulässig, respektive häufig gar nicht eintragungsfähig sind. Schnelle Gewinne werden da über legales Handeln und/oder korrekte Informationen gestellt. Traurig, aber das ist die Neuzeit mit ihrem ganzen China-Plunder.
Naja - ist so ein bisschen mit dem lesen der AGBs bei Verträgen. Für mich unverständlich, am Ende den Finger zu heben und zu sagen „aber mir wurde es ja nicht gesagt“. Dummheit schützt vor Strafe nicht - genauso wie Unwissenheit. Und ein wenig Beibrot im Sinne von Selbststudium hat keinen bisher geschadet.
DAS ist doch eher woran es krankt - nicht die Teile oder Händler. Die Leute sind einfach Faul, bequem und nachlässig.
Bin kein Verfechter Chinesischer Auftragsfertiger, aber dieser Kommentar zu „China Plunder“ ist deshalb schon lachhaft, weil der Großteil deines sonstigen Gefährts aus Rohmaterialen oder direkter Fertigung als China Plunder unter deinem poppes fährt - oder eben aus Tschechien, Vietnam, USA und sonstige Zulieferketten. Nur weil das Genehmigungsverfahren im ganzen ein anderes ist und die Produktions-QS anders läuft.
Letztlich sind so Pressen nichts anderes.
Anderes Beispiel sind doch zb kotflügel für e30... Oder Hauben ... kann ich alles im Zubehör kaufen. Über Van Wezel, oder wie sie sonst heißen - oder direkt über Lingling. Am Ende ist es die gleiche, oder vllt 2-3 verschiedene, Press-Negative die mal mehr oder weniger abgenutzt sind. Aber bzgl Crashverhalten und Zulassung kümmert sich keine Sau.
Natürlich wirst du jetzt sagen: auf Grund strengerer EU Verordnungen und des Baujahr des Fahrzeuges greifen hier andere Rechtlich bindende Gesetze und Normen... und die Technik mit ihrem Fussgängerschutz hat auch zugelegt, aber im Grundsatz bleibt es doch das gleiche.
Und müßig ist an so einer Diskussion überhaupt nichts - da gibt es ja kein Grau.
Ohne den Worten jetzt die Macht zu nehmen, oder gewichtiger wirken zu lassen:
Mit der Haube und ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, da Bauteil muss abgenommen werden und ohne entsprechende Gutachten hierzulande nicht ohne weiteres möglich. Punkt.
Welche Konsequenz daraus entsteht ist doch unterschiedlich - abseits des Stammtischgeschwätzes wird es so laufen:
- man klebt bmw Teilenummern rein und keiner merkt was
- es fällt insgesamt nicht auf
- es fällt auf und man bekommt eine mängelkarte zur Beseitigung des Mangels und Vorführung des Fahrzeuges plus Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit
- bei einem Unfall wird es erstmal nicht interessieren , sollte aus welchen haarsträubenden Gründen auch immer doch Thema werden, dann bezahlt die Versicherung trotzdem.
Dazu lass ich das einfach mal hier stehen:
Verletzt der Versicherte eine Vertragspflicht (Obliegenheit), dann kann der Haftpflichtversicherer – nachdem er den Schaden gegenüber dem Geschädigten reguliert hat – den Versicherten anschließend zur Kasse bitten (Regress) und die bereits geleistete Zahlung entweder anteilig oder in vollem Umfang (maximal bis zu 5.000 Euro) zurückfordern. Das geht allerdings nur, wenn die Obliegenheitsverletzung auch Ursache für den Schaden war und der Haftpflichtversicherer bei der Formulierung seiner Versicherungsbedingungen keinen Fehler gemacht hat!
Wertungsfrei bleibt mir noch zu sagen, dass der „China Plunder“ nur wegen deutscher Gesetzgebung und Papier/Bürokratiestress einer sonstigen OEM Haube in nichts nachstehen muss und ich kein Freund dieser pauschalisierungsmacherei bin.
Soll ja auch Nachbarländer geben, in denen für sowas Gutachten und Genehmigungen existieren ....