Umbau: 220d mit 235i ESD

Diskutiere Umbau: 220d mit 235i ESD im Karosserie Forum im Bereich BMW 2er Forum; Na ja ich rüste nicht um. Ich würde sowas niemals machen. Habe mir nur Gedanken gemacht wie man die Optik hinbekommt da ja ein anderer...
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #61

Happytiger

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SAMOHT schrieb:
Die ABE ganz sicher nicht, höchstens die BE.
Das Fahrzeug entspricht nicht mehr der EG-Übereinstimmungsbescheinigung wodurch eigentlich die BE erlischt.
Das heißt, man dürfte nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Es denn, man kann sowas eintragen lassen.
Bei einem Unfall wird man wohl nicht mehr die Gelegenheit haben auf den zugelassenen ESD umzurüsten.
Der TÜV wird es bemängeln, oder rüstest Du jedes mal um.

Na ja ich rüste nicht um. Ich würde sowas niemals machen.

Habe mir nur Gedanken gemacht wie man die Optik hinbekommt da ja ein anderer Heckdiffusor angeschafft wurde.

... und ich habe das so verstanden als soll das Auto optisch wie ein kompletter M-Performance bzw. 235 i dastehen...

... meine Meinung .... naja sach ich nicht:pfeifen:
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #62
Maik

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Es ist keine Unmöglichkeit einen ESD eines anderen Motorentyps einzutragen, allerdings kann das sehr aufwendig und teuer werden. Beim alten 1er haben das einige schon gemacht/geschafft.

Ich hatte an meinem 125i einen MSD und ESD vom 135i und bin damit so wie er war zur HU. Die Prüfer haben das nicht festgestellt. Nochmal mache ich das aber nicht, das ist mir einfach zu unsicher, wenn dann doch mal etwas ist.

Zum Thema Garantie/Gewährleistung: was ist dann, wenn man einen Tuning ESD von einem Drittanbieter anbaut? Da weint doch kein Serviceberater wegen der Garantie. Ob das Teil dann eingetragen ist, prüft dann auch keiner mehr.
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #63
C.M.Burns

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Dies und das
Maik schrieb:
Zum Thema Garantie/Gewährleistung: was ist dann, wenn man einen Tuning ESD von einem Drittanbieter anbaut? Da weint doch kein Serviceberater wegen der Garantie. Ob das Teil dann eingetragen ist, prüft dann auch keiner mehr.
Hm, also, ich würde da jetzt keinen Garantiefall wegen z.B. nem überhitzten Motor haben wollen...
Auch wenn das Ding vom TÜV her abgesegnet ist, wenns von BMW ned freigegeben ist, können die bei nem Garantiefall zicken machen.

Monty
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #64

tencazzo

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Garantie bei nicht BMW Teile ist immer weg, kann aber immer hin eingetragen werden. Deswegen diskutiere ich auch warum zum Beispiel ESD von Inside Performance eintragungsfrei für 220i ist, was nicht BMW 220i original Teil ist. Und original 235i für 220i wie viele sagen nicht eintragungsfrei ist... Und dabei geben verschiedene BMW Händler verschiedene Aussagen.
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #65

Happytiger

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... Verschiedene Aussagen sind doch kein Problem...

Lass(t) es Dir / euch schriftlich geben.
Alles andere macht eh keinen sinn... der hat aber gesagt ...

egal DU BRAUCHST DAS SCHRIFTLICH.
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #66
C.M.Burns

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Dies und das
Happytiger schrieb:
egal DU BRAUCHST DAS SCHRIFTLICH.
...das richtig komplizierte dran dürfte sein, das man das schriftlich von jemandem braucht, an den sich BMW im Falle eines Falle auch gebunden fühlt! Eine schriftliche Bestätigung von *irgendeinem* Händler wäre mir persönlich zu schwammig!

Grüße
Monty
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #67

tencazzo

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Genau! Deswegen habe ich Mail an BMW geschickt und statt mir Antwort zu schreiben sagen sie mir dass ich mich telefonisch melden soll um das alles zu diskutieren...
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #68
moe

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Sollte es ein ESD mit passender Nummer für den 220 geben, sagen wir mal von Tunern wie zb. Schnitzer ist diese problemlos nutzbar. Auch mit der Garantie gibt es dann keine Probleme...
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #69

tencazzo

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Wenn du über Schnitzer sprichst dann kannst du direkt zum PP ESD von BMW greifen, da wirst du auch keine Probleme mit Garantie und Eintragung haben, kostet nur etwas mehr als normale 235i ESD
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #70
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tencazzo schrieb:
kannst du direkt zum PP ESD von BMW greifen, da wirst du auch keine Probleme mit Garantie und Eintragung haben

Aber den PP ESD gibt es doch auch nur für den M235i, also wird man den genauso wenig an den 220d montieren dürfen :(
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #71
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Wie sieht es mit dem 190ps 20d ESD aus? Darf man diesen verbauen?
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #72

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BMW Niederlassung München - da bei der BMW Welt: "sieht das geil aus aber ich hätte gewartet bis die Garantie vorbei ist..Händler in Ansbach allerdings hat gemeint: Garantie auf dem Auspuff ist jetzt weg ist ja klar aber ansonsten wurde ja nichts verändert, abgaswerte sind die selben also wir haben da kein Problem damit.
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #73

tencazzo

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nick2404 schrieb:
BMW Niederlassung München - da bei der BMW Welt: "sieht das geil aus aber ich hätte gewartet bis die Garantie vorbei ist..Händler in Ansbach allerdings hat gemeint: Garantie auf dem Auspuff ist jetzt weg ist ja klar aber ansonsten wurde ja nichts verändert, abgaswerte sind die selben also wir haben da kein Problem damit.

Ich sehe dass du auch 220i hast, vielleicht liegt es daran. Und für 220d von Moe sieht es dann mit Abgaswerten anderes aus... Ich warte auf Anruf von BMW München, wie gesagt in Essen würde mir gesagt kein Problem mit Eintragung und Garantie bei 220i.
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #74
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Also ich hab den M235i ESD auf meinen 220d schon letztes Jahr verbaut und auch mit meinen Händler in Ö abgesprochen. Hab keine Probleme mit der Garantie die besteht weiterhin nur auf den ESD halt nicht!
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #75

tencazzo

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droktus schrieb:
Also ich hab den M235i ESD auf meinen 220d schon letztes Jahr verbaut und auch mit meinen Händler in Ö abgesprochen. Hab keine Probleme mit der Garantie die besteht weiterhin nur auf den ESD halt nicht!

Musstest du ESD in Ö auch eintragen lassen?
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #76
moe

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Kannst du dir das irgendwie schriftlich geben lassen? Das wäre schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung :D
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #77

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  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #78
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Also den ESD muss ich nicht eintragen lassen. Auch bei einer Polizeikontrolle wurde nichts beanstandet.

Wenn ich mal wieder beim Händler bin werde ichs versuchen vielleicht bekomm ich ja was schriftliches fürn 220d ;)
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #79

tencazzo

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Na dann fahren wir schön alle zusammen nach Ö und lassen uns ESD einbauen ������
 
  • Umbau: 220d mit 235i ESD Beitrag #80
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...und auch das würde nix bringen!

Kleiner Exkurs zum Thema Garantie / Gewährleistung:

Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung geht 24 Monate und da geht es darum, das eine Ware beim GEFAHRENÜBERGANG, also wenn man die Ware in Empfang genommen hat, sie bestimmte zugesicherte Eigenschaften aufweist. Die ersten 6 Monate dieser Gewährleistung muss "im Falle eines Falles" der Händler nachweisen, das die zugesicherte Eigenschaft vorhanden war, danach muss es der Konsument dem Händler beweisen, das dies nicht so war.
Es geht nicht darum, ob das Auto 24 Monate Fehlerfrei funktioniert, es geht rein darum, ob das Auto die zugesicherten Eigenschaften bei der Fahrzeugübergabe gehabt hat oder nicht!!!

Defacto hat man also, wenn sich der Händler querstellt, nur 6 Monate Gewährleistung, da weder der Händler noch der Käufer diesen Nachweis in der Praxis wirklich führen kann!
Die gesetzliche Gewährleistung muss der HÄNDLER geben, der Hersteller hat damit gar nix zu schaffen!!!

Anders bei der Garantie. Diese gibt der HERSTELLER und zwar völlig freiwillig!!! Deswegen kann er auch in seine Garantiebedingungen schreiben was er will. Wenn er nur einen Monat und nur wenn es in der ersten Vollmondnacht im Jahr 10,55 Grad draußen hat Garantie gibt, dann ist auch das rechtlich völlig in Ordnung!
Genauso wie die 5 Jahres Garantie "auf alles" (außer Tiernahrung :D) - für die Hersteller ist das also so gesehen eine reine Kundenbindungsmaßnahme.
Und hier kommt einer der wichtigsten Dinge: Garantie wiederum gibt der HERSTELLER, der Händler hat damit nix zu schaffen!

Und deswegen sind Bestätigungen bezüglich Garantieleistungen, die ein Händler abgibt das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind.

Ich weiß jetzt nicht, wie hier die Rechtslage in Österreich ist, aber, um es mal auf Deutschland zu projizieren: Wenn der Kollege vom Händler die Aussage hat: Kein Problem, Garantie passt, dann ist dies völlig unerheblich! Sollte es doch einen Garantiefall geben, ist man trotzdem auf die Kulanz des Herstellers angewiesen, der die Garantieansprüche entweder trotzdem durchwinkt oder eben nicht.

Interessant wäre hier allerdings, ob die Erklärung vom Händler so weitreichend ist, das man ihn hier in die Haftung nehmen könnte - denn wenn der Händler wiederum eine eigene Garantieerklärung abgegeben hat, dann wäre er "dran".
Das sind aber dann Fälle, bei denen sich die rechtsberatende Zunft die Hände reibt ;)

Monty

P.S.: Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, dementsprechend sind meine Ausführungen auch keine Rechtsberatung, aber ich habe auf diesem Gebiet - sei es mit Autos oder mit anderen Waren - schon einiges durch!
 
Thema:

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