...und auch das würde nix bringen!
Kleiner Exkurs zum Thema Garantie / Gewährleistung:
Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung geht 24 Monate und da geht es darum, das eine Ware beim GEFAHRENÜBERGANG, also wenn man die Ware in Empfang genommen hat, sie bestimmte zugesicherte Eigenschaften aufweist. Die ersten 6 Monate dieser Gewährleistung muss "im Falle eines Falles" der Händler nachweisen, das die zugesicherte Eigenschaft vorhanden war, danach muss es der Konsument dem Händler beweisen, das dies nicht so war.
Es geht nicht darum, ob das Auto 24 Monate Fehlerfrei funktioniert, es geht rein darum, ob das Auto die zugesicherten Eigenschaften bei der Fahrzeugübergabe gehabt hat oder nicht!!!
Defacto hat man also, wenn sich der Händler querstellt, nur 6 Monate Gewährleistung, da weder der Händler noch der Käufer diesen Nachweis in der Praxis wirklich führen kann!
Die gesetzliche Gewährleistung muss der HÄNDLER geben, der Hersteller hat damit gar nix zu schaffen!!!
Anders bei der Garantie. Diese gibt der HERSTELLER und zwar völlig freiwillig!!! Deswegen kann er auch in seine Garantiebedingungen schreiben was er will. Wenn er nur einen Monat und nur wenn es in der ersten Vollmondnacht im Jahr 10,55 Grad draußen hat Garantie gibt, dann ist auch das rechtlich völlig in Ordnung!
Genauso wie die 5 Jahres Garantie "auf alles" (außer Tiernahrung
) - für die Hersteller ist das also so gesehen eine reine Kundenbindungsmaßnahme.
Und hier kommt einer der wichtigsten Dinge: Garantie wiederum gibt der HERSTELLER, der Händler hat damit nix zu schaffen!
Und deswegen sind Bestätigungen bezüglich Garantieleistungen, die ein Händler abgibt das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind.
Ich weiß jetzt nicht, wie hier die Rechtslage in Österreich ist, aber, um es mal auf Deutschland zu projizieren: Wenn der Kollege vom Händler die Aussage hat: Kein Problem, Garantie passt, dann ist dies völlig unerheblich! Sollte es doch einen Garantiefall geben, ist man trotzdem auf die Kulanz des Herstellers angewiesen, der die Garantieansprüche entweder trotzdem durchwinkt oder eben nicht.
Interessant wäre hier allerdings, ob die Erklärung vom Händler so weitreichend ist, das man ihn hier in die Haftung nehmen könnte - denn wenn der Händler wiederum eine eigene Garantieerklärung abgegeben hat, dann wäre er "dran".
Das sind aber dann Fälle, bei denen sich die rechtsberatende Zunft die Hände reibt
Monty
P.S.: Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, dementsprechend sind meine Ausführungen auch keine Rechtsberatung, aber ich habe auf diesem Gebiet - sei es mit Autos oder mit anderen Waren - schon einiges durch!