ConnectedDrive ist der Oberbegriff.
Kauft man sich einen neuen BMW hat man die Basisdienste von ConnectedDrive.
6AC Intelligenter Notruf und
6AE Teleservice und die SIM Karte ist verbaut.
Natürlich braucht man für die weiteren Dienste ein Navi.
Für diese Dienste muss man bei der Abholung seines Fahrzeuges den ConnectedDrive Aktivierungsantrag unterschreiben.
Nachfolgend BMW Originaltext:
1. BMW ConnectedDrive Basisdienste
•Grundlage für die Nutzung der BMW ConnectedDrive Services & Apps sind die Basisdienste ConnectedDrive Services (6AK) und
Intelligenter Notruf (6AC).
•Wenn Sie diese Basisdienste gebucht haben, können Sie optional die Dienste von BMW ConnectedDrive Services & Apps (Real Time Traffic Information, Concierge Service, Remote Services, Online Entertainment, Internet) hinzubuchen.
•Teil der Basisdienste ist die Sonderausstattung BMW
TeleServices (6AE) inklusive einer
festverbauten SIM-Karte. Die Sonderausstattung wird bei Buchung der Features ConnectedDrive Services (6AK) oder Intelligenter Notruf (6AC) automatisch mitgeliefert.
Alles was serienmäßig ist habe ich fett markiert.
6AK kann man jederzeit nachkaufen, aktuell für 350 Euro.
Hat man die Basis 6AK gebucht kann man das komplette Programm nachbuchen.
Ich habe nur Navi Prof gekauft, nachfolgend die buchbaren Dienste die ich jederzeit nachkaufen kann:
Dienste.JPG
Beim Verkauf des Fahrzeuges:
7. Verkauf oder dauerhafte Weitergabe des Fahrzeugs
7.1 Der Kunde kann seinen mit BMW bestehenden BMW ConnectedDrive Vertrag nicht ohne Zustimmung von BMW auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde sein Fahrzeug an einen Dritten verkauft oder dauerhaft weitergibt.
7.2 Bei Verkauf oder dauerhafter Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle persönlichen Daten, die im Fahrzeug gespeichert sind, gelöscht werden. Außerdem muss der Kunde die Verknüpfung zwischen dem Fahrzeug und seinem Nutzerkonto über „Mein BMW ConnectedDrive“ beenden.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten, dem er sein Fahrzeug verkauft oder an den er sein Fahrzeug dauerhaft weitergibt, über sämtliche aktiven und deaktivierten Dienste zu informieren.
7.4 Bei Verkauf oder Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten hat der Kunde über die Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 6.2 hinaus das Recht, einen befristeten Dienst mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Kündigt der Kunde einen befristeten Dienst vor Ende der Laufzeit, wird ihm der dafür entrichtete Preis nicht anteilig erstattet.
Zum nachlesen:
http://www.bmw.de/de/topics/faszination-bmw/connecteddrive/connecteddrive-services-offers/connecteddrive-info.html