Emmerich
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erarich schrieb:Mein hat mir erzählt, dass sich BMW bei Motorschäden immer das komplette SG auslesen lässt und dann über eine Garantie/Kulanz entscheidet.
das stimmt, ich habe gehört von einem Kulanzantrag, der abgeschmettert wurde, weil man dem Antragsteller durch "akribisches" Auslesen des SG seitens BMW nachweisen komnte, daß er zum Zeitpunkt X trotz Aufleuchtens der roten Warnleuchte für Motorölverlust weitergefahren ist und damit den dann eingetretenen Motorschaden billigend in Kauf genommen hat. Für BMW sind die Daten auf dem SG wie ein offenes Buch. Die Werkstatt des Vertragshändlers kann nur die Fehlerdaten auslesen, gibt aber bei jeden Service den kompletten Datensatz zur "Speicherung" an BMW weiter. Also bei jedem Mal, wo die Werkstatt den Schlüssel in den "Schacht" schiebt, egal,ob beim Service oder bei einer anderen Gelegenheit , wie bei mir geschehen, beim Auswechseln der Windschutzscheibe wegen Steinschalg, werden alle Daten an BMW weitergegeben. Das kann auch die Werkstatt nicht verhindern. Von Datenschutz ist da keine Rede mehr. Und an dieser Stelle müssen wir uns die Frage stellen, ob das noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, oder so . Ein juristisches Problem,
Aber das wäre womöglich wieder wert , Thema eines gesonderten Threads zu sein und würde hier den Rahmen sprengen, das Recht auf die eigenen Daten.