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"Welche Strafe kann unbefugt mit Blaulicht fahren bringen?
Fahren Sie mit Blaulicht am Auto, kann eine Strafe in Höhe von 20 Euro drohen.Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie grundsätzlich aufgrund Ihrer beruflichen Stellung zum Einsatz eines Blaulichts befugt sind (also nicht für Privatpersonen).
Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation wegen einer Straftat belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt etwa dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt wären.
Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.
Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können."
Also am 5er BMW würde ich das Blaulicht dann lieber nicht benutzen ....