twister schrieb:
legale Ablage im Auto ?
ne im Ernst, welchen Sinn hat die FB, wenn ich eh erst im Kofferraum die Funktion frei geben muss ?
also wenn ich legal auf öffentlichen Straßen unterwechs sein will.
auf´m track dann zwischendurch ausschalten und wieder an ?
Das Thema ist nicht ganz einfach und man müsste hier die Entwicklung seit 2015 erklären, damit es jeder versteht.
Kurzum: Es gibt 2 Versionen der Anlage.
Die erste Version hat einen Kippschalter im Kofferraumboden, der auf "an" entweder dauerhaft an bleibt oder auf "aus" dauerhaft aus bleibt. Somit kann die Fernbedienung entweder genutzt werden oder eben nicht. Der Schalter kann z.B. ab Verbau der Anlage auf "an" stehen und man kann, ohne an den Kofferraum zu müssen, bei jeder Fahrt mit der Fernbedienung die Klappen steuern. Geschlossen/Straße/STVZO konform ; Offen/Rennstrecke/nicht STVZO konform.
Da es aber in der Zwischenzeit zu viele Probleme gab mit einigen M3/M4 Besitzern, die sich in den Städten nicht benehmen konnten, ist BMW mit den Performance Anlagen ein wenig aufs "Maul" geflogen, weil die S55 Performance Anlagen lauter waren, als im Schein angegeben. Der M3/M4 hat nämlich deutlich weniger Lautstärke im Schein als Standgeräusch eingetragen, als der "alte" M2. Daraufhin hat BMW auch die Funktion der M-Performance Anlage für den M2 abgeändert, um die Situation zu entschärfen. Auch gab es neue gesetzliche Regularien, denen man so entsprechen wollte.
Die zweite Version hat einen Kippschalter im Kofferraumboden
und einen Schalter auf der linken Seite des Kofferraums. Beide Schalter müssen aktiviert sein, damit die Fernbedienung funktioniert. Zudem schaltet sich die Funktion der Fernbedienung bei jedem "Zündung aus" wieder ab, man muss also nach jedem Neustart wieder den Schalter im Kofferraum bedienen, damit die Fernbedienung funktionert. Damit sollte willkürlicher Missbrauch verhindert werden.
Ich habe die Taste im Kofferraum meiner Anlage (Version 1) noch nie benutzt.
Die Anlage wurde im August 2016 bei Auslieferung in München verbaut.