220i
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Gerade den 220i bestellt, soll im Mai 2022 kommen… noch jemand?
Natürlich nicht gestrichen nichts, aber Termin hat sich auf 28 märz verschoben. Auto wurde letztes Jahr schon produziert, ist aber noch nicht ganz fertig, weil auf Teile gewartet wird… plus Fracht nach DE macht auch nochmal 5 WochenUnd? Hat alles geklappt? Ausgeliefert wie geplant und nichts gestrichen?
Ne 24.1 hätte geklappt, wenn alle teile bei der Produktion vorhanden gewesen wärenIch glaube da hat sich jemand verschrieben, 3-4Monate WZ ist schon extrem gering
Wäre ja noch schöner, gab ja schon genug Kröten im Oktober die wir schlucken mussten ^^Modellpflegemaßnahmen:
Zum Frühjahr 2023 wird es beim G42 keine Modellpflegemaßnahmen geben.
Kommt ja immer darauf an was für Maßnahmen, zb mehr Außenfarben wären nicht schlecht gewesen oder mehr Interieurleisten.Wäre ja noch schöner, gab ja schon genug Kröten im Oktober die wir schlucken mussten ^^
Hier mal der ganze Text:
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen (Anmerkung meinerseits: du hast vor 6 Wochen bestellt, demnach bekommst du keine Preiserhöhung)
und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis
ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis
entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß
auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%,
kann der Käufer, durch Erklärung in Textform binnen zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über
die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung
innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im
Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen
Kann deinen Frust absolut verstehen, ging mir jetzt lange genauso wie dir,Ein weiterer Tag ist vergangen ohne Rückmeldung vom freundlichen und damit ebenfalls schon knapp eine Woche im Status 193 aka "Müsste jeden Tag soweit sein".
Am 03.02. geht es in einen kurzen Urlaub. Ob das bis dahin noch was wird...
Aus Juristensicht: ja, genau so ist es. Bei Gewerbetreibenden ist es nochmal anders, weil die (nicht nur aus Sicht des Gesetzgebers) weniger schutzbedürftig sind.Entschuldige die dumme Frage:
Verstehe ich das richtig, das jemand ohne Gewerbe mit einer Preiserhöhung rechnen muss, wenn zwischen Vertrag und LT mehr als 4 Monate liegen und jemand mit Gewerbe die Preiserhöhung direkt aufgebrummt bekommt?
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
... der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen.
Meiner wurde im Dezember über die Firma bestellt. Erstzulassung ist im Oktober geplant. Bin etwas verwirrt gerade
Was mich interessieren würde:Aus Juristensicht: ja, genau so ist es. Bei Gewerbetreibenden ist es nochmal anders, weil die (nicht nur aus Sicht des Gesetzgebers) weniger schutzbedürftig sind.
Und auch die Zinsen, die sich ja in den letzten Monaten stark erhöht haben… also an der Finanzierung würde ich nichts ändern lassen von BMW… dann besser bar die Erhöhung zahlen!Was mich interessieren würde:
Muss der Händler dem Privatkäufer die Preiserhöhung eigentlich zeitnah mitteilen oder kann es passieren, dass ich mein Fahrzeug nach z.B. 6 Monaten abhole und der Endpreis hat sich um mehrere Tausend Euro erhöht?
Dass der Händler eigentlich eine moralische Pflicht hätte, mich zu informieren lasse ich mal außen vor. .
Und wie sieht es bei einer Finanzierung aus? Da stehen die Parameter ja nach Eingang der Auftragsbestätigung fest, d.h. Anzahlungsbetrag, Rate und ggf. Restsumme nach x Jahren.
Schönen Gruß
Sieht gut aus! Thundernight ist einfach eine geile Farbe!Schöne Grüsse aus Luxembourg.
Bestellt : 1. Februar 2022
Lieferung : 359 Tage danach 25. Januar 2023
langes Streiten mit BMW Händler die uns hier einfach für eine Nummer halten, sogar bei der Lieferung : wirklich nicht zu empehlen
Ist jetzt vorbei und Spass beginnt.
Also! wie ich sagte, bei Kaufverträgen die VEREINBART mehr als 4 Monate zwischen Vertragsabschluss und (unverbindlichem) Liefertermin notiert haben, kann der Hersteller/Händler durch diese Klausel die Preiserhöhung bis zu einem gewissen Maß an den Kunden nach Vertragsabschluss weitergeben. Ab 5% spricht man durch bereits vorliegende Urteile von nicht mehr zumuntbar und dem Kunden muss eine Stornierung/Rücktritt eingeräumt werden. Das eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist, dürfte sozusagen bei jedem der Fall sein, denn keiner hier bekommt sein Fahrzeug binnen 4 Monaten! Diese Klausel ist auch so gedacht vom Hersteller, um durch die langen Lieferzeiten, z.B. ggf. steigende Energie- und Materialkosten auf noch nicht gebauten Fahrzeuge nachträglich umzulegen.Meine Antwort bezog sich auf die Aussage warum wird es vom Bremerhaven nicht direkt zum Händler geliefert?
Das habe ich nicht bestätigt.
Die ersten vier Monate nach Vertragsabschluss darf der Verkäufer keine Preiserhöhung weiter geben.
Hier mal der ganze Text:
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen (Anmerkung meinerseits: du hast vor 6 Wochen bestellt, demnach bekommst du keine Preiserhöhung)
und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis
ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis
entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß
auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%,
kann der Käufer, durch Erklärung in Textform binnen zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über
die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung
innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im
Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen
Es dürfte das Datum des Vertragsschlusses gelten. Das, was du meinst, nennt sich Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. (Was ich nicht weiß, ist, ob die von BMW verwendeten AGB diesbezüglich [wirksam] Voraussetzungen vorsehen, die über die des BGB hinausgehen.) Wenn du dich tatsächlich auf diese Weise vom Vertrag lösen willst, solltest du anwaltlichen Rat (oder den etwa einer Verbraucherzentrale) in Anspruch nehmen; kaum ein juristischer Laie bekommt das fehlerfrei hin. (Nein, ich bin kein Anwalt )Noch mal kurz zu der Weitergabe der Preiserhöhung, welches Datum gilt denn für den Zeitraum von vier Monaten? Ich hatte zwei Zwangsänderungen- gilt nun das Datum vom ersten Abschluss oder von der zweiten Änderung?
Kennt sich jemand mit Verzug setzen aus? Ich habe gelesen, dass der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten werden kann. Kann ich dann den Händler in Verzug setzen (für sechs Wochen, dann noch einmal 2 Wochen Schonfrist und Rücktritt)?