G42 G42 Wartezimmer

Diskutiere G42 Wartezimmer im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Gerade den 220i bestellt, soll im Mai 2022 kommen… noch jemand?
Lösung
Und? Hat alles geklappt? Ausgeliefert wie geplant und nichts gestrichen?
Natürlich nicht 💀 gestrichen nichts, aber Termin hat sich auf 28 märz verschoben. Auto wurde letztes Jahr schon produziert, ist aber noch nicht ganz fertig, weil auf Teile gewartet wird… plus Fracht nach DE macht auch nochmal 5 Wochen

Ich glaube da hat sich jemand verschrieben, 3-4Monate WZ ist schon extrem gering
Ne 24.1 hätte geklappt, wenn alle teile bei der Produktion vorhanden gewesen wären 😅

Produktionswoche war ab 13.12.21, warte seitdem auf Fertigstellung und Fracht nach DE…
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.321
BMWR32

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Modellpflegemaßnahmen:
Zum Frühjahr 2023 wird es beim G42 keine Modellpflegemaßnahmen geben.
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.324
CptT3fl0n

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'23 G42 M240i RWD
Ein weiterer Tag ist vergangen ohne Rückmeldung vom freundlichen und damit ebenfalls schon knapp eine Woche im Status 193 aka "Müsste jeden Tag soweit sein". 🤮
Am 03.02. geht es in einen kurzen Urlaub. Ob das bis dahin noch was wird... 🙃
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.325
Vandesaar

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230i G42
Wie bei mir… Tag für Tag geht vorbei ohne Anruf vom Freundlichen. 😏
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.326
prox19

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Hier mal der ganze Text:
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen
(Anmerkung meinerseits: du hast vor 6 Wochen bestellt, demnach bekommst du keine Preiserhöhung)
und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis
ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis
entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß
auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%,
kann der Käufer, durch Erklärung in Textform binnen zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über
die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung

innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im
Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen

Entschuldige die dumme Frage:
Verstehe ich das richtig, das jemand ohne Gewerbe mit einer Preiserhöhung rechnen muss, wenn zwischen Vertrag und LT mehr als 4 Monate liegen und jemand mit Gewerbe die Preiserhöhung direkt aufgebrummt bekommt?


Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr
als vier Monate liegen.

... der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen.



Meiner wurde im Dezember über die Firma bestellt. Erstzulassung ist im Oktober geplant. Bin etwas verwirrt gerade o_O
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.327
BMWR32

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Also ich bin kein Jurist, aber so verstehe ich das auch.
Eine Preiserhöhung an besagter Personengruppe kann sofort weitergegeben werden.

Beim G42, oder generell in Mexiko oder USA gebauten Fahrzeuge sind die 4 Monate ja schnell abgelaufen.
Alleine der Seeweg dauert 1 Monat.
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.328

Blue_Psycho

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M240i (G42)
Ein weiterer Tag ist vergangen ohne Rückmeldung vom freundlichen und damit ebenfalls schon knapp eine Woche im Status 193 aka "Müsste jeden Tag soweit sein". 🤮
Am 03.02. geht es in einen kurzen Urlaub. Ob das bis dahin noch was wird... 🙃
Kann deinen Frust absolut verstehen, ging mir jetzt lange genauso wie dir,
aber auf den Status kann man sich im Moment nicht verlassen.
Mein auto war permanent status 190 und stand auf einmal ohne Statusänderung bei meinem Händler auf dem Hof. Der hat gar nicht damit gerechnet das das Auto einen Tag nach dem Brief da ist.
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.329
Derwatt

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G42 M240i xDrive
Entschuldige die dumme Frage:
Verstehe ich das richtig, das jemand ohne Gewerbe mit einer Preiserhöhung rechnen muss, wenn zwischen Vertrag und LT mehr als 4 Monate liegen und jemand mit Gewerbe die Preiserhöhung direkt aufgebrummt bekommt?


Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr
als vier Monate liegen.

... der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen.



Meiner wurde im Dezember über die Firma bestellt. Erstzulassung ist im Oktober geplant. Bin etwas verwirrt gerade o_O
Aus Juristensicht: ja, genau so ist es. Bei Gewerbetreibenden ist es nochmal anders, weil die (nicht nur aus Sicht des Gesetzgebers) weniger schutzbedürftig sind.
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.330

2borg

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BMW 230i Coupe
Aus Juristensicht: ja, genau so ist es. Bei Gewerbetreibenden ist es nochmal anders, weil die (nicht nur aus Sicht des Gesetzgebers) weniger schutzbedürftig sind.
Was mich interessieren würde:
Muss der Händler dem Privatkäufer die Preiserhöhung eigentlich zeitnah mitteilen oder kann es passieren, dass ich mein Fahrzeug nach z.B. 6 Monaten abhole und der Endpreis hat sich um mehrere Tausend Euro erhöht?
Dass der Händler eigentlich eine moralische Pflicht hätte, mich zu informieren lasse ich mal außen vor. ;).
Und wie sieht es bei einer Finanzierung aus? Da stehen die Parameter ja nach Eingang der Auftragsbestätigung fest, d.h. Anzahlungsbetrag, Rate und ggf. Restsumme nach x Jahren.
Schönen Gruß
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.331
Derwatt

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G42 M240i xDrive
@2borg
Im Zweifel ergibt sich das für die Preiserhöhung aus den Bedingungen (= dem „Kleingedruckten“) für den Kaufvertrag und für die Leasingrate aus denjenigen des Leasingvertrages (bzw. für die Finanzierung aus denen des Darlehensvertrags). Müsste ich tatsächlich mal reinschauen.

Grundsätzlich gilt aber: Der Vertrag gilt erst einmal so, wie er geschlossen worden ist. Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderungen zu Lasten des Käufers (Leasingnehmers, Darlehensnehmers) müssen von vornherein und präzise (!) im Vertrag festgelegt sein und den Vorgaben standhalten, die das Gesetz für Allgemeine Geschäftsbedingungen vorsieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.332
Vandesaar

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Was mich interessieren würde:
Muss der Händler dem Privatkäufer die Preiserhöhung eigentlich zeitnah mitteilen oder kann es passieren, dass ich mein Fahrzeug nach z.B. 6 Monaten abhole und der Endpreis hat sich um mehrere Tausend Euro erhöht?
Dass der Händler eigentlich eine moralische Pflicht hätte, mich zu informieren lasse ich mal außen vor. ;).
Und wie sieht es bei einer Finanzierung aus? Da stehen die Parameter ja nach Eingang der Auftragsbestätigung fest, d.h. Anzahlungsbetrag, Rate und ggf. Restsumme nach x Jahren.
Schönen Gruß
Und auch die Zinsen, die sich ja in den letzten Monaten stark erhöht haben… also an der Finanzierung würde ich nichts ändern lassen von BMW… dann besser bar die Erhöhung zahlen!
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.333
TheChuck1976

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Schöne Grüsse aus Luxembourg.

Bestellt : 1. Februar 2022
Lieferung : 359 Tage danach 25. Januar 2023

langes Streiten mit BMW Händler die uns hier einfach für eine Nummer halten, sogar bei der Lieferung : wirklich nicht zu empehlen
Ist jetzt vorbei und Spass beginnt. :)
 

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  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.334
Vandesaar

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Sieht mega aus… top! Viel Spaß mit dem Geschoss und allzeit Knitterfreie Fahrt. 😊💪
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.336
CptT3fl0n

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Schöne Grüsse aus Luxembourg.

Bestellt : 1. Februar 2022
Lieferung : 359 Tage danach 25. Januar 2023

langes Streiten mit BMW Händler die uns hier einfach für eine Nummer halten, sogar bei der Lieferung : wirklich nicht zu empehlen
Ist jetzt vorbei und Spass beginnt. :)
Sieht gut aus! Thundernight ist einfach eine geile Farbe!

Ich habe mir jetzt aus Frust erstmal die PEEM bestellt... :D
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.337
turbolader

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Noch mal kurz zu der Weitergabe der Preiserhöhung, welches Datum gilt denn für den Zeitraum von vier Monaten? Ich hatte zwei Zwangsänderungen- gilt nun das Datum vom ersten Abschluss oder von der zweiten Änderung?

Kennt sich jemand mit Verzug setzen aus? Ich habe gelesen, dass der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten werden kann. Kann ich dann den Händler in Verzug setzen (für sechs Wochen, dann noch einmal 2 Wochen Schonfrist und Rücktritt)?
 
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  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.338
pepsicosmos

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Meine Antwort bezog sich auf die Aussage warum wird es vom Bremerhaven nicht direkt zum Händler geliefert?


Das habe ich nicht bestätigt.
Die ersten vier Monate nach Vertragsabschluss darf der Verkäufer keine Preiserhöhung weiter geben.

Hier mal der ganze Text:
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen
(Anmerkung meinerseits: du hast vor 6 Wochen bestellt, demnach bekommst du keine Preiserhöhung)
und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis
ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis
entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß
auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%,
kann der Käufer, durch Erklärung in Textform binnen zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über
die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung

innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im
Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige
Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung
weniger als vier Monate liegen
Also! wie ich sagte, bei Kaufverträgen die VEREINBART mehr als 4 Monate zwischen Vertragsabschluss und (unverbindlichem) Liefertermin notiert haben, kann der Hersteller/Händler durch diese Klausel die Preiserhöhung bis zu einem gewissen Maß an den Kunden nach Vertragsabschluss weitergeben. Ab 5% spricht man durch bereits vorliegende Urteile von nicht mehr zumuntbar und dem Kunden muss eine Stornierung/Rücktritt eingeräumt werden. Das eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist, dürfte sozusagen bei jedem der Fall sein, denn keiner hier bekommt sein Fahrzeug binnen 4 Monaten! Diese Klausel ist auch so gedacht vom Hersteller, um durch die langen Lieferzeiten, z.B. ggf. steigende Energie- und Materialkosten auf noch nicht gebauten Fahrzeuge nachträglich umzulegen.
 
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  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.339
Derwatt

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G42 M240i xDrive
Noch mal kurz zu der Weitergabe der Preiserhöhung, welches Datum gilt denn für den Zeitraum von vier Monaten? Ich hatte zwei Zwangsänderungen- gilt nun das Datum vom ersten Abschluss oder von der zweiten Änderung?

Kennt sich jemand mit Verzug setzen aus? Ich habe gelesen, dass der unverbindliche Liefertermin 6 Wochen überschritten werden kann. Kann ich dann den Händler in Verzug setzen (für sechs Wochen, dann noch einmal 2 Wochen Schonfrist und Rücktritt)?
Es dürfte das Datum des Vertragsschlusses gelten. Das, was du meinst, nennt sich Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. (Was ich nicht weiß, ist, ob die von BMW verwendeten AGB diesbezüglich [wirksam] Voraussetzungen vorsehen, die über die des BGB hinausgehen.) Wenn du dich tatsächlich auf diese Weise vom Vertrag lösen willst, solltest du anwaltlichen Rat (oder den etwa einer Verbraucherzentrale) in Anspruch nehmen; kaum ein juristischer Laie bekommt das fehlerfrei hin. (Nein, ich bin kein Anwalt 😉)
 
  • G42 Wartezimmer Beitrag #2.340
CptT3fl0n

CptT3fl0n

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'23 G42 M240i RWD
So, es gibt gute und schlechte Neuigkeiten!
Die gute: Der freundliche hat angerufen. Es gibt ein Termin zur Übergabe! 🎊
Die schlechte: Übergabe ist frühestens ab 06.02. möglich.

Naja, lieber einen festen Termin für den 06.02. als gar keinen. :D
 
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