LStrike
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Auf geht‘s! Analog zu den anderen Modellen - für Fragen, die keinen eigenen Thread brauchen, nun auch für den G42
Nein, ich meinte die (farbige) Fußraumbeleuchtung vorne sowie die Beleuchtung in den Türtafeltaschen und den Mulden der Türöffner vorne.Meinst du die frühere Zwangsoption für die M Beleuchtung (200€)?
Beim M240i, ja. Ich war aber im Irrglauben, dass das bei Markstatt auch schon im 220er Serie war. Da lag ich offensichtlich falsch.Ist doch immernoch serienmäßig.
Im Konfigurator steht, das für den M240i und Modelle mit M Sportpaket das Ambiente Licht serienmäßig ist.
Ich hatte meinen kurz nach Marktstart bestellt und Ende Juni '22 erhalten, trotzdem hat meiner hinten keine Fußraumbeleuchtung.@AlexW Also meiner mit OS8 hat keine Fußraumbeleuchtung im Fond. Hatten das die ersten G42? Weiß das jemand?
Im Fußraum Fahrer/Beifahrer… aber hinten nicht oder? Ich hab da noch nie drauf geachtet… muss aber natürlich später direkt mal schauen.Echt gar keine? Also ich habe welche mit OS8 aus Produktion Februar.
Echt gar keine? Also ich habe welche mit OS8 aus Produktion Februar.
Das wollte ich auch gerade fragen, ob paradox1201 auch hinten die meint.Im Fußraum Fahrer/Beifahrer… aber hinten nicht oder?
Genau… vorne hab ich natürlich auch Beleuchtung im Fußraum.Das wollte ich auch gerade fragen, ob paradox1201 auch hinten die meint.
Ab 04/2022 gabe es die Fußraumbeleuchtung ja nicht mehr. Würde bei deinem Fahrzeug ja zutreffen.Mein Fehler, ich hatte es zu ungenau beschrieben!
Nein, ich meinte die (farbige) Fußraumbeleuchtung vorne sowie die Beleuchtung in den Türtafeltaschen und den Mulden der Türöffner vorne.
Zumindest die LEDs in den Türtafeltaschen bzw. den Flaschenhaltern gibt es ja definitiv nicht mehr, dafür jetzt aber die in der "Blende I-Tafel"; die es vorher nicht gab.
Beim M240i, ja. Ich war aber im Irrglauben, dass das bei Markstatt auch schon im 220er Serie war. Da lag ich offensichtlich falsch.
Ich hatte meinen kurz nach Marktstart bestellt und Ende Juni '22 erhalten, trotzdem hat meiner hinten keine Fußraumbeleuchtung.
Laut Preisliste 01/2022 sollte er sie zwar haben, allerdings steht dort auch etwas von "Türspiegelbeleuchtung" und vom sog. "Light Carpet im Ein- und Ausstiegsbereich... (integrierte Lichtquelle im Seitenschweller links und rechts)", was es definitiv nicht gab und meines Wissens erst am dem 3er gibt.
Du meinst sicher hinten, oder? Denn vorne habe ich sie (noch).Ab 04/2022 gabe es die Fußraumbeleuchtung ja nicht mehr. Würde bei deinem Fahrzeug ja zutreffen.
Wann war dein Produktionsdatum?
Bei Mitte April hast du hinten keine mehr.Du meinst sicher hinten, oder? Denn vorne habe ich sie (noch).
Meiner wurde Mitte April ’22 produziert.
Ich gehe hier von einem Fehler in der Preisliste aus, weil ja dieser "Light Carpet" in allen Preislisten drinsteht, den es aber wohl nie gab. Des Weiteren steht auch noch etwas von "Türtafelbeleuchtung hinten" drin - obwohl es ja hinten überhaupt keine Türen gibt, genauso wenig wie Türöffner hinten. Und was mit der "Türspiegelbeleuchtung" gemeint sein soll, weiß ich auch nicht.Bei Mitte April hast du hinten keine mehr.
Laut Preisliste vorne allerdings auch nicht.
Da hast Du sicher nicht unrecht, wenngleich ich aber am liebsten immer "alles was geht" mitnehme. Denn haben ist schließlich besser als brauchen.Leute, ihr dürft hier nicht immer schreiben, dass hinten doch eh niemand mitfährt.
Die Erkenntnis hat dann auch die BMW Marktforschung und streicht nach und nach Dinge zum Kosten sparen. USB-C Anschlüsse, 3- ZonenKlimaautomatik, Fußraumbeleuchtung hinten etc.
Das ist auch gar nicht unüblich in der Autoentwicklung, dass bei einem neu entwickelten Fahrzeug nach und nach "angepasst" wird, wo das Kosten/Nutzen-Verhältnis zu schlecht ist.
Hab keinen.Mich würde einmal von den OS8-Besitzern interessieren, ob eure Fahrzeuge den "Light Carpet" haben oder ob das nach wie vor falsch in der Preisliste steht.
Hätte mich auch gewundert.Hab keinen.
Das stand auch so im Konfigurator drin.Davon abgesehen dürfte für die serienmäßige Ausstattung die Preisliste des Bestelldatums zählen und nicht die des Produktionsdatums, da man ja ansonsten das Fehlen von diversen Ausstattungen reklamieren könnte (z.B. die 3-Zonen-Klimaautomatik). Zumindest sollte es so sein, um etwaigen späteren Beschwerden aus dem Weg zu gehen.
Das sehe ich anders - zumindest rechtlich. Auch wenn das irgendwo im Kleingedruckten der AGB steht, dürfte man im Falle eines Rechtsstreits (den aber wahrscheinlich so gut wie niemand eingehen würde) sicher recht bekommen, wenn man sich darauf beruft, dass man bei der Bestellung mehr Ausstattung drin hatte als bei Lieferung. Schließlich hat man das ja auch mit der Unterschrift so "bezahlt".Nein, es zählt wann das Fahrzeug gebaut wird.
Wenn zwischen Bestellung und Produktionsdatum was wegfällt, hat man Pech gehabt.
Es gibt genügend Beispiele dafür, Steckdose und rechtes Netz im Gepäckraum, Ablagefach links neben dem Lenkrad usw.
Da gäbe ja dann ein schönes durcheinander wenn die Fahrzeuge nach Bestelldatum gebaut werden und nicht nach dem aktuellen Produktionsstatus.
Wenn ab dem 01.04.2022 zb das Ablagefach wegfällt, dann werden auch keine Fahrzeuge mit Ablagefach mehr gebaut, selbst wenn im März das noch in der Preisliste stand.
Wie du geschrieben hast steht das in der AGB und in der Preisliste und das reicht völlig aus. Selbst vor Gericht hätte man keine Chance dagegen anzugehen.Das sehe ich anders - zumindest rechtlich. Auch wenn das irgendwo im Kleingedruckten der AGB steht, dürfte man im Falle eines Rechtsstreits (den aber wahrscheinlich so gut wie niemand eingehen würde) sicher recht bekommen, wenn man sich darauf beruft, dass man bei der Bestellung mehr Ausstattung drin hatte als bei Lieferung. Schließlich hat man das ja auch mit der Unterschrift so "bezahlt".
Ich weiß zwar nicht, wie es offiziell war, aber ich gehe einmal davon aus, dass all diejenigen, die jetzt OS8 drin haben, dies auch schon bei der Bestellung wussten. Denn eine (komplette) Änderung des Armaturenbretts und des Kombiinstruments hätte ansonsten bei dem ein oder anderen zu einem fundierten Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag führen können (nach dem Motto: "Diesen modernen Mist habe ich nicht bestellt!" oder: "Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das Auto nicht bestellt!"). Das wäre ja fast so, als wenn sich plötzlich die Außenoptik gravierend ändern würde.
Davon abgesehen sehe ich keine Problem, oder wie Du es sagst, Durcheinander bei der Produktion. Ob jetzt hinten eine 3. Klimazone oder im Kofferraum eine 12V-Steckdose ist oder nicht, stört die Produktion doch nicht, da man so etwas (je nach Modell) ja auch optional dazubestellen kann/konnte. Es muss eben nur im Produktionsauftrag so hinterlegt sein, dann liegen auch die nötigen Teile und entsprechenden Kabelbäume zur rechten Zeit am rechten Ort.
Beim Wegfall des kleinen Handschuhfachs stimme ich Dir jedoch zu, da mit Einzug von OS8 ja ein komplett anderes Armaturenbrett verbaut wird und das "alte" Armaturenbrett ab Tag X überhaupt nicht mehr geliefert wurde.
Kennst Du da evtl. auch Gerichtsurteile zu?Wie du geschrieben hast steht das in der AGB und in der Preisliste und das reicht völlig aus. Selbst vor Gericht hätte man keine Chance dagegen anzugehen.
Und nein, es gibt einige die OS7 bestellt haben und OS8 bekommen haben.
Anhang anzeigen 49766
Ich kenne keine Gerichtsurteile dazu.Kennst Du da evtl. auch Gerichtsurteile zu?
Wenn ich ungefragt OS8 erhalten hätte, wäre ich definitv erst einmal auf die Barrikaden gegangen! Ist dadurch schließlich ein völlig anderer Innenraum, insbesondere für den Fahrer, der sich dort ja auch wohlfühlen muss. Ich bestelle ja auch kein schwarzes Sofa, bekomme dann ein rotes mit den Wort: "Ist halt so, finde Dich damit ab."
Wie gesagt, rechtlich sehe ich gerade eine so massive Änderung als zweifelhaft an. Ich denke aber, diesen Punkt sollten wir jetzt abhaken, da er uns ohnehin nicht weiterbringt.