Wie soll BMW bitte die Gewährleistung ablehnen, wenn .....
Gewährleistung: ist eine zeitlich befristete gesetzliche Nachbesserungsverpflichtung für Mängel
Garantie: ist zumeist eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich des Umgangs mit Mängeln
Kulanz: ist eine situationsabhängige Entscheidung, ob eine Unterstützung bei der Mangelbeseitigung erfolgt.
Ich bin Ingenieur und kein Jurist aber auch ich würde sagen : es kommt drauf an
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Ausgehend von einem Neufahrzeug (in Deutschland gekauft ) beträgt die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung 2 Jahre - wobei im ersten Jahr der Verkäufer in der Beweispflicht ist, dass der Käufer einen Schadensfall verursacht hat. (im 2. Jahr entsprechend umgekehrt .d.h. der Käufer ist dem Verkäufer in der Nachweispflicht.
BMW sichert in der Regeln (in Deutschland) einem Käufer eine sogenannte 2+1 Garantie vertraglich zu ... (also ein weiteres 3. Jahr - hier gelten aber in erster Linie die Vertragsbestandteile und weniger gesetzl. Eingaben).
Bei einem Kulanzfall spricht man dementsprechend, wenn der BMW älter als 3 Jahre alt ist. Hier wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
Entsteht im ersten Jahr ein Schaden muss BMW nachweisen, dass dieser ursächlich von dem eigen angelieferten Öl verursacht wurde ... Meiner
Einschätzung wird hier nicht groß diskutiert werden und der Schaden von BMW beglichen.
Auch im 2. und wahrscheinlich auch im 3. Jahr
VERMUTE ich, wird BMW einen Nachweis nicht einfordern und den Schaden begleichen ...
Nach dem 3. Jahr wird die Bereitschafft einen Schaden zu beseitigen sich aber reduzieren und es wird im Einzelfall auf Schwachstellen geachtet.
Ist ja auch klar, die Kosten müssen irgendwie getragen, also verbucht werden. Eine grundsätzlich offene Kostenstelle gibt es in Kapitalgesellschaften nicht.